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Führerschein mit Anhänger
Führerschein-Neuregelung
Durch die 6. Änderungsverordnung vom 07.01.2011 (BGBl. I, 3) werden die Fahrerlaubnisklassen teilweise neu geregelt.
Ab dem 19.01.2013 gilt für das Fahren mit Anhänger:
Klasse B:
- Zugfahrzeug und Anhänger dürfen gemeinsam ein Zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht übersteigen
oder
- Zugfahrzeug und Anhänger dürfen gemeinsam ein Zulässiges Gesamtgewicht von 4,25 t nicht übersteigen, wenn das Gewicht des Anhängers 750 kg nicht übersteigt
Klasse B96:
- Zugfahrzeug und Anhänger dürfen gemeinsam ein zulässiges Gesamtgewicht von 4,25 t nicht übersteigen
Klasse BE:
- Zugfahrzeug und Anhänger dürfen gemeinsam ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,0 t nicht übersteigen
Die Ausführungen zu Anhänge- und Stützlast berücksichtigen NICHT Ihren Führerschein (Fahrerlaubnis) - diese Bestimmungen müssen Sie natürlich auch beachten.